Wir Menschen verfügen über viele verschiedene Potenziale. Jeder kann etwas besonders gut. Für das selbsttätige aktive Lernen brauchen wir, unabhängig von unserer Herkunft, der Muttersprache, dem Zustand der körperlichen Vitalität oder der allgemeinen Leistungsfähigkeit, die Chance, auf eine Bildung, die unseren Interessen, Fähigkeiten und Neigungen entspricht.

Für unsere Kinder bilden das Elternhaus und die Grundschule zusammen einen wichtigen sozialen Lebensraum. Sie sind die Basis, von der aus unsere Kinder ihre eigene, individuelle Entwicklung nehmen.

Wir Pädagoginnen und Pädagogen sehen unsere Hauptverantwortung darin, gemeinsam mit den Kindern und den Eltern passende Lernpfade mit verschiedenen Zugängen und Materialien zu eröffnen, um das Lernen effektiv zu begleiten und Entwicklungspotenzial herauszufordern. 

Zu unseren Rahmenbedingungen für das individuelle Lernen:

1. Jahrgangsübergreifendes Lernen (JüL) in der Schulanfangsphase (SaPh)

… meint das gemeinsame Lernen der Klassenstufen 1, 2 und 3 in der Regel über einen Zeitraum von 3 Schuljahren in einer Klasse. Unser pädagogisches Team, bestehend aus Klassenleiterin, Erzieherin, Integrationserzieherin und Sonderpädagogin, nehmen eingangs sowie fortlaufend genaue Lernstandsanalysen vor. Darauf basierend erfolgt bereits im Rahmen des Unterrichts eine Binnendifferenzierung der Lernangebote und Fördermaßnahmen. Je nach Bedarf bieten wir zusätzliche Lernangebote in temporären Lerngruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. Diese Lernförderung erfolgt so lange wie nötig, parallel oder additiv zum Unterricht, in einer Gruppe von 4-6 Kindern. Individuelle Förderpläne dokumentieren hierbei transparent und evaluierend die nächsten Lern- und Entwicklungsschritte. Kinder, die mehr Zeit benötigen, können bis zu 4 Jahre in der SaPh verweilen, ohne dass es auf die Gesamtzahl der Schuljahre angerechnet wird.  Kinder, die schneller lernen, können die 3 Schuljahre in 2 absolvieren.

Lernstandsanalysen

  • regelmäßige Dokumentation des Lernstands während des Unterrichts, Erfassung der bisherigen Entwicklung der Lernanfänger bis zu den Herbstferien durch Beobachtung und mittels der Lernausgangslage Berlin (LauBe), Elterngespräche, ggf. Sprachstandanalyse

Binnendifferenzierung

  • individualisiertes Lernen an gemeinsamen Themen durch zwei bis drei verschiedene Schwierigkeitsgrade der Lern- und Übungsangebote, angepasste Wochenpläne, Arbeit mit Lehrwerken, die ein individuelles Lerntempo ermöglichen, lerntypengerechte Arbeitsplätze und dementsprechendes Anschauungsmaterial

Sonderpädagogisches Beratungsteam

  • regelmäßige Beratung im Team, bestehend aus Schulleitung, Sonderpädagogin, Integrationserzieherin, Schulsozialarbeiterin und themenorientiert geladenen Gästen, Tagung alle 3 Wochen, Austausch über aktuelle Förder- und Forderbedarfe zur Abwägung aller Ressourcen, Ansprechpartner und nächster Schritte, Weiterleitung der Protokolle der kollegialen Fallberatung an Klassenleitung und Bezugserzieher, Dokumentation im Schülerbogen

Förderschwerpunkte temporärer Lerngruppen („Raketenstunden“)

  • Mathematische Grundlagen (TL Zahlenforscher Kl. 1 und 2): spielerische Vermittlung von Basiskompetenzen, Aufbau, Vertiefung u. Festigung von Rechenstrategien – 1x wöchentlich
  • Rechentraining (RES): Intensivtraining für Kinder mit Rechenschwäche ab Kl.3 – 2x wöchentlich
  • Phonologische Bewusstheit (TL Wortforscher Kl. 1 und 2): spielerische Auseinandersetzung mit Sprache zur Ausformung einer Bewusstheit für die formale Ebene als Basis für Erstlesen und Schreiben – 1x wöchentlich
  • Konzentration/Handlungssteuerung (TL Konzentration): kleine Spiele, Training, bewusste Auseinandersetzung und Steuerungs- sowie auch Entspannungstechniken für selbstgesteuertes Konzentrieren und Handeln in Schule und Umwelt – 1x wöchentlich
  • Soziale und personale Kompetenzen (TL SK): Verhaltenstraining in der Grundschule „Schatzsuche mit Ferdi“ nach Petermann (1x wöchentlich) – 1x wöchentlich
  • Sprachförderung (SpF): spielerische Auseinandersetzung mit Wortschatz und Grammatik – 1-3 x wöchentlich
  • Fein- und Graphomotorik (TL Handwerkstatt, HW):  fein- und schreibmotorische Spielhandlungen und kleine Bastelarbeiten zur Verinnerlichung der Ziffern- und Buchstabenschreibung – 1x wöchentlichLesen (TL Les): Verbesserung der Lesetechnik durch silbenbasiertes Lesetraining – 1x wöchentlich
  • Wahrnehmungsförderung und Bewegung (TL WuB): spielerische Sinneserfahrungen für Aufbau und Förderung von Körperschema, Gleichgewicht und grobmotorischer Koordination
  • Lernwerkstatt (TL LW): Intensiv-Training in der Kleingruppe zur Befähigung für das Lernen in der großen Klasse, Aufbau von Regeln, Ritualen, Selbstinstruktionen und Selbstreflexion

2. Individuelle Lernangebote in den Klassenstufen 4-6

Für unsere altershomogenen, dennoch sehr heterogenen Klassenverbände bieten wir ein zusätzliches Lernangebot bestehend aus:

  • Training und individuelle Fördermaßnahmen für Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (RS, LRS) durch unsere LRS- Beauftragte – 1 oder 2 x wöchentlich
  • unterrichtsbegleitende bzw. additive Sprachförderung (SpF) je nach Bedarfslage
  • Lesepatenschaften in allen Klassenstufen
  • Training und individuelle Fördermaßnahmen für Kinder mit diagnostizierter Teilleistungsstörung in Mathematik (RES) – 1 oder 2 x wöchentlich
  • Lebenspraktisches Lernen (LPL) zur Förderung der Selbstversorgung, Selbständigkeit und Orientierung in unterschiedlichen Lebensbereichen durch die Verknüpfung von Mathematik-, Deutsch- und Sachunterrichtsthemen mit lebenspraktischem Handeln im Rahmen der Schülerfirma „Kochkids“ – 1 x wöchentlich

3. Kinder mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Derzeit lernen bei uns unter anderem Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Geistige Entwicklung, Lernen, Sprache, Autismus, Hören, körperliche und motorische sowie emotionale und soziale Entwicklung.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern sowie die geregelte Kooperation aller am Lehr- und Lernprozess und der kindgemäßen Entwicklung beteiligten Personen ermöglicht die hier nötige Koordination der Förderangebote.

Im Unterricht und während des Hortnachmittags bieten wir zusätzliche integrative Begleitung an und eröffnen somit den individualisierten Lernweg. Unsere Sonderpädagogin ermittelt die entsprechende Bedarfslage und berät die Kinder, die Erziehungsberechtigten sowie das pädagogische Personal. Schon in der Zeit vor dem Schuleintritt sind wir um eine enge Kooperation mit den Elternhäusern und Kindertagesstätten bemüht. Während der Schullaufbahn pflegen wir engen Kontakt zu Beratungs- und Diagnostiklehrerinnen der Region sowie externen Institutionen in Bezug auf außerschulische Fördermaßnahmen. Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Lernen werden nach einem lernzieldifferenten Rahmenlehrplan oder der entsprechenden Niveaustufe des allgemeinen Rahmenlehrplans für das Erreichen des Berufsorientierten Abschluss unterrichtet.

4. Kinder mit besonderen Begabungen

  • Expertentraining (Exp.): Forschungsangebote aus dem mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereich zur Förderung kognitiver Begabungen für die Klassenstufen 1/2 und 3/4
    je 1x wöchentlich
  • Expertenlernwerkstatt in Kooperation mit der Lernwerkstatt Karl-Kunger-Straße: für mathematisch-naturwissenschaftlich begabte Kinder ab Klasse 3
    1 x wöchentlich

5. Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf in der ergänzenden Förderung und Betreuung  (eFöB, Nachmittagsbereich)

  • Aufnahmegespräch, Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung eines erhöhten oder wesentlich erhöhten Betreuungsbedarfes durch die Integrationserzieherin
  • Kooperation aller am Entwicklungsprozess des Kindes beteiligten Pädagogen und schulexterner Fachkräfte wie Bezugspersonen in Kindertagesstätte, Logopäden, Schulärzte etc.
  • nach erfolgter Zuordnung des Kindes zum entsprechenden Personenkreis Erstellung eines Förderplans auf Basis einer umfangreichen Beobachtung und Bedarfsermittlung in Zusammenarbeit der Integrationserzieherin mit den Pädagogen
  • fortlaufende Dokumentation durch festgelegte Personen in den Akten
  • Förderangebote je nach Bedarfslage, z.B. Einzelförderung im Rahmen von Unterrichtsbegleitung und/oder am Nachmittag als teils offene Kleingruppe (Wahrnehmungsspiele, Schulung der Bewegungsvielfalt, Stärkung des Selbstbewusstseins, Unterstützung der sozialen Interaktion, Förderung der Planungs- und Handlungssteuerung …)
  • Motivation zur Teilnahme an offenen regelmäßigen Angeboten des eFöB wie die Holzwerkstatt, die Keramikwerkstatt, das Kochen mit Kindern, die vielfältigen Entspannungsangebote oder auch die waldpädagogischen und kreativen Freizeitaktivitäten
  • halbjährliche Evaluation der Förderpläne mit allen beteiligten Pädagogen
  • regelmäßige und bedarfsorientierte Entwicklungsgespräche, Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten

6. Förderung sozialer Kompetenzen

Nicht nur für Kinder mit diesem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt, sondern im Rahmen des allgemein friedlichen, gewaltfreien und demokratischen Zusammenlebens greifen vier an unserer Schule etablierte Systeme:

  • Unsere goldenen Regeln und die Klassenregeln
  • Unsere Konfliktlotsen und unsere Pausenengel
  • Unseren Spielzeugverleih durch die älteren Kinder in den Hofpausen
  • Unser offener Ganztagsbetrieb mit schönen Funktionsräumen und AGs

7. Förderung der Lesekompetenz

Neben dem Lernansatz, selbsttätig und aktiv das Lesen durch das Schreiben beginnend zu erlernen, haben wir uns entschieden, weitere leseförderliche Lernangebote in unser Schulprogramm aufzunehmen. Dazu gehören unter anderem:

  • In Klasse 1: Einführung der Buchstaben wie Fibel-Lehrgang mit festgesetzter Reihenfolge parallel zum Konzept von Reichen „Lesen durch Schreiben“
  • Kurze Lesetexte, alternativ mit Silbentrennung nach Mildenberger bzw. Lesetraining wie Silben- und Tabellen-Lesen in Anlehnung an Intra-Act (Jansen/Streit)
  • Im Deutschunterricht fest eingeplante Lesezeiten mit Nutzung unserer Schulbibliothek
  • Kooperation und Einbindung von Lesepaten in allen Klassenstufen
  • In Klasse 3 und 4 Stolper-Wörter-Lesetest v. Winfried Metzel im Januar/Februar
  • Leseförderung durch regelmäßiges Training in Lesetandems bestehend aus Sportler und Trainer mit dem Schwerpunkt der Leseflüssigkeit in Klasse 3 und 4 und der Lesestrategien in Klasse 5 und 6 (hier Training mit Ganzschrift oder Sachtexten aus dem Ordner „Leseflüssigkeitstraining für Klasse 4-8“)
  • Buchvorstellungen zum Beispiel unter Einbezug des Antolin-Programms
  • Vorlese-Wettbewerb in Klasse 6 im Nov./Dez. mit einer Bewertung durch die Fünftklässler

8. LRS-Konzept

An der Kiefholz-Grundschule gelten folgende Grundsätze für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten:

  1. In Klasse 1 werden anhand der Lernausgangslage Berlin (LauBe) und der Beobachtungen in Unterricht und eFöB die Lernvoraussetzungen erfasst, mit denen die Kinder eingeschult wurden. Um Lese- Rechtschreibschwierigkeiten vorzubeugen werden Kinder mit Förderbedarf im Bereich der phonologischen Bewusstheit, der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung oder auch mit unsicherer Lateralität erfasst und gezielt in den temporären Lerngruppen der Saph von Kl. 1-3 gefördert (siehe Förderkonzept, Punkt 1).
  2. In Klasse 1 und 2 erfolgt in den Monaten Januar und Mai eine halbjährliche Diagnostik der Entwicklung der Rechtschreibkompetenz anhand der Hamburger Schreibprobe (HSP). Ab Klasse 3 wird diese einmal im Jahr im Mai geschrieben. Die regelmäßige Durchführung der HSP in allen Jahrgangsstufen zeigt den Fortschritt, aber auch die unterschiedlichen Schwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf.
  3. Ab Klasse 3 erfolgt eine gesonderte Förderung in einem LRS-Intensivtraining oder in einem Rechtschreibtraining. Eine intensive, gezielte LRS-Förderung von 2 Fördereinheiten wöchentlich erhalten die Schülerinnen und Schüler, die laut Strategieprofil der HSP in der alphabetischen, der morphematischen, der orthografischen Strategie sowie der Gesamtgraphemtrefferquote jeweils unter einem Prozentrang von 16 Punkten liegen. (Das bedeutet, dass von 100 Kindern der Vergleichsgruppe 84 gleiche oder bessere Ergebnisse erzielten.)
  4. Ein Rechtschreibtraining, eine Stunde wöchentlich, sollten diejenigen besuchen, die nur in ein bis zwei Strategien bei einem Wert unter 16 liegen. Zusammen mit den Beobachtungen der Deutsch-Lehrkraft im Unterricht werden LRS- und Rechtschreibgruppen gebildet, in denen Schülerinnen und Schüler dahingehend gefördert werden.
  5. Die Fördergruppen bestehen aus Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 3 und 4 sowie aus den Klassenstufen 5 und 6. In diesen Gruppen wird mit LRS-Fördermaterialien unter Anwendung der FRESCH-Strategien, dem Material des Würzburger orthographischen Trainings, dem Silbenlesetraining und den LRS-Heften von LÜK gearbeitet. Auch PC-Lernprogramme werden eingesetzt.
  6. Die Kinder mit intensiver LRS-Förderung erhalten von der Deutsch-Lehrkraft in Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer und der Förderlehrkraft einen individuellen Förderplan, der die nächsten Entwicklungsschritte und –ziele formuliert und die entsprechenden pädagogischen Maßnahmen beschreibt. Auch mathematische, motorische und/oder soziale Lernbereiche finden hierbei Berücksichtigung.
  7. Gemäß §16 (7) GSVO können Schülerinnen und Schüler mit gravierenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben unterstützende Maßnahmen für den Unterricht erhalten. Diese werden in einem Nachteilsausgleich als Vorschlag der Klassenkonferenz an die Schulleiterin formuliert, welche ihn schließlich bewilligt. Die einzelnen Maßnahmen sind in der GSVO sowie im Masterplan LRS aufgeführt. Ein Aussetzen der Benotung sollte immer das letzte Mittel der Wahl sein, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind (oder eine verbale Benotung aus psychologischer Sicht besser wäre).
  8. Für einen erfolgreichen Lernfortschritt ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus wünschenswert. Die Eltern sind die Förderplanung einzubeziehen und über Fördermaßnahmen und eventuelle Nachteilsausgleiche in Kenntnis zu setzen. Die Ursachen für LRS können so vielschichtig sein, dass die Schule keine umfangreiche und vollständige Diagnostik leisten kann. Dafür ist eine Vorstellung des Kindes im SPZ, SIBUZ oder in der Schulpsychologie durch die Eltern nötig. Auch sollte eine schulexterne Lernförderung immer mit in Betracht gezogen werden. Derzeit bekannte und erfolgversprechende Lernorte sind u.a.: die LRS-Fördergruppe im SIBUZ, die integrative Lerntherapie im Duden-Institut oder das LRS-Training an der Humboldt-Universität, Projekt von Dr. Breitenbach.
  9. Die Förderung von Kindern mit LRS-Schwierigkeiten ist immer individuell und beruht auf der Begutachtung der Leistungen des Einzelnen. Nach einem fest im Förderplan verankerten Termin wird festgestellt, ob die Förderung ausgeweitet, zurückgenommen oder ausgesetzt werden muss. Die Förderung endet, wenn das Mindestmaß der Leistung der entsprechenden Jahrgangsstufe erreicht wird.
  10. Die Kiefholz-Grundschule bestimmt Frau Gilde (z.Z. vertreten durch Frau Todorov) als LRS-Beauftragte, Koordinatorin und Beraterin für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Pädagogen.

9. Organisatorisches / Evaluation des Förderkonzeptes

Die Modalitäten der Nachteilsausgleiche für Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche werden von der Klassenkonferenz in enger Zusammenarbeit mit den LRS- und Res-Beauftragten der Schule beraten und beschlossen.  Die Eltern erhalten eine Information über die Maßnahmen.

Alle Fördermaßnahmen werden in den Schülerakten zusammen festgehalten und in dem jeweiligen Förderbuch der Klasse dokumentiert.

Für die Förderplan-Erstellung durch die Klassenleitung steht die Sonderpädagogin beratend zur Seite. Eine Evaluation der Förderpläne ist bedarfsgerecht und spätestens zum Halbjahresende zu erfolgen.

Für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt werden die Originale der Förderpläne in den sonderpädagogischen Akten aufbewahrt.  Die Kopien bzw. allgemeine Förderpläne zur Dokumentation von Förder- und Differenzierungsmaßnahmen werden in den Schülerbögen abgelegt.

Bei zeitweiser personeller Unterausstattung der Schule tritt das Vertretungskonzept in Kraft.

Dieses Förderkonzept sollte in einem Zweijahrestakt kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt werden.