Das müssen Sie tun, wenn Sie Ihr Kind für das kommende Schuljahr 2025/26 an unserer Kiefholz-Grundschule anmelden möchten.
Alle Kinder, die vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren sind, werden am 1. August 2025 schulpflichtig. Sie können Ihr schulpflichtiges Kind persönlich in der Zeit vom 07. bis 18.10.2024 in unserer Kiefholz-Grundschule anmelden. Hierfür möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Dokumente sorgfältig zu lesen, auszudrucken (im Idealfall bitte beidseitig, wenn möglich – Danke!) und die vollständigen Formulare ausgefüllt mitzubringen:
(Leider sind die meisten momentan noch nicht als ausfüllbare PDF-Dateien verfügbar)
- Antrag auf Aufnahme in die Kiefholz-Grundschule
- Formular Schülerstammblatt
- Formular Fotoerlaubnis
- Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule
- Allgemeine Hinweise für Erziehungsberechtigte
- Hinweise zur Zurückstellung
Wir haben hierfür folgende Öffnungszeiten des Sekretariats vorgesehen:
Mo, Di, Mi: 07:00 – 14:00 Uhr
Do: 07:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr: 07:00 – 13:00 Uhr
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
– Ihren Personalausweis bzw. Pass
– Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten, wenn Sie allein kommen und/
oder einen Antrag auf den Besuch einer anderen Schule stellen wollen
– die Geburtsurkunde des Kindes
– den Nachweis der Sorgeberechtigung Ihres Kindes (Eheurkunde bzw.
Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge) oder
– alleinige Sorgeberechtigung durch Vorlage einer Negativbescheinigung, die
Sie beim Jugendamt erhalten können
Bitte beachten Sie, dass eine Schulanmeldung nur bei Vorlage vollständiger Unterlagen
erfolgen kann!
Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes an einer anderen Grundschule wünschen, ist ein
schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe zu stellen und bei Anmeldung in der Schule
abzugeben. Der Vordruck ist auch bei uns erhältlich. Die Schulplätze vergibt das Schulamt.
Ihrem Antrag kann nur nach Maßgabe freier Plätze entsprochen werden.
Hierüber werden Sie durch das Schulamt schriftlich informiert.
Ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) an der Ganztagsschule (Hort)
Alle Berliner Grundschulen bieten eine Ganztagsbeschulung an. Schulkinder können damit von der ersten bis zur sechsten Klasse verschiedene Angebote der Betreuung nutzen. Grundsätzlich werden Kinder von 07:00 bis 13:30 Uhr verlässlich betreut. Ergänzend können Eltern Betreuungszeiten am frühen Morgen ab 06:00 Uhr und bis 18:00 Uhr sowie Ferienbetreuung beantragen.
Die Voraussetzung hierfür bildet ein bewilligter Antrag auf eFöB. Grundlegende Informationen dazu finden Sie im Bereich “Freizeitbereich -> Anmeldung eFöB” dieser Homepage, den Antrag schon hier:
(Bitte am besten auch direkt ausgefüllt zur Schulanmeldung mitbringen – Danke!)