Das müssen Sie tun, wenn Sie Ihr Kind für eine ergänzende Förderung und Betreuung (Hortvertrag) in der Ganztagsschule (eFöB) ab dem 1. August anmelden möchten:

  1. Das Antragsformular dazu erhalten Sie mit diesem Brief in der für Sie zuständigen Grundschule oder hier online.
  2. Den ausgefüllten Antrag geben Sie bitte gleichzeitig mit der Schulanmeldung in der Schule ab.
  3. Für eine Betreuung von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr genügt das Antragsformular. Der Bedarf muss in diesem Fall nicht von Ihnen nachgewiesen werden.
  4. Falls Sie eine Betreuung für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn, also von 06:00 – 07:30 Uhr oder nach 16:00 Uhr benötigen, sind weitere Unterlagen notwendig*.
  5. Nach Antragsbearbeitung (und ggf. positiver Bedarfsprüfung, s. Nr. 4.) erhalten Sie per Post einen Bedarfsbescheid für eFöB (ergänzende Förderung und Betreuung).
  6. Mit diesem Bescheid fordern Sie den Vertrag beim Jugendamt Treptow Köpenick an, der daraufhin in zweifacher Ausführung an Sie geschickt wird – einmal für Ihre Unterlagen, den anderen bringen Sie bitte mit Ihren Unterschriften versehen in die Schule und geben ihn bei der Hortleitung ab. Wir leiten ihn dann per Schulpost ans Jugendamt weiter.
  7. Erst mit der Abgabe des Vertrages kann Ihr Kind den Freizeitbereich der Schule besuchen.
  8. Bitte beachten Sie die Neuregelung ab Klasse 5 (siehe unten).

*Für die Bedarfsprüfung zu den in Nr. 4. genannten Zeiten ist ein Nachweis über Ihre Berufsfähigkeit (Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers o.ä.) oder die Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme (Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung o.ä.), notwendig. Diese Unterlagen sind gemeinsam mit dem Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule abzugeben. Sollte ein Betreuungsbedarf aus pädagogischen oder sozialen Gründen erforderlich sein, ist eine Stellungnahme durch die Leitung der Kindertageseinrichtung oder die Leitung der Schule notwendig.