Hier sehen Sie, wann in diesem Schuljahr sowohl die Schule als auch der Hort geschlossen sind:

Im Notfall können Sie an diesen Tagen – außer zwischen Weihnachten und Silvester – Ihr(e) Kind(er) in der Bouché-Schule betreuen lassen, wenn Sie dies rechtzeitig vorher schriftlich anmelden.