Herzlich willkommen im Freizeitbereich der Kiefholz-Grundschule
1. Schulspezifische Daten
- 410 Schülerinnen und Schüler
- 303 Kinder mit einem Betreuungsplatz
- 12 Erzieherinnen und Erzieher in der eFöB
Unsere ergänzende Förderung und Betreuung ist montags bis freitags von 6.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Kinder mit entsprechendem Vertrag können von 6.00 bis 7.30 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr betreut werden.
Unsere Ferien-Schließzeiten finden Sie hier.
Der Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung der Kiefholz- Grundschule ist im Schulgebäude integriert und befindet sich in der 1. bis 3. Etage. Dort stehen den Kindern insgesamt 6 Gruppenräume zur Verfügung. In der 3. Etage werden die Klassenräume nach dem Unterricht für den Hortbetrieb genutzt. Die Mensa und unsere Schulbibliothek befinden sich in der 2. Etage. Für die Arbeit mit Integrationskindern steht ein “Inselraum” in der 0. Etage zur Verfügung.
Auf dem Schulgelände gibt es zwei Höfe mit mehreren Spiel- und Klettergeräten sowie einen Sportplatz mit integriertem Fußballfeld und Basketballkörben.
2. Grundlagen für die pädagogische Arbeit
Die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler werden von 12 pädagogischen Fachkräften, drei Fachkräften für Integration und einer koordinierenden Erzieherin betreut. Die Kinder können ihre unterrichtsfreie Zeit selbstständig gestalten und sich im Raum bzw. auf den Höfen nach eigenem Ermessen aufhalten. Das An- und Abmelden erfolgt klassenweise über Strichlisten. Außerdem erlernen die Kinder ein durch Namen beschriftetes Klammersystem, an dem sie ihren Aufenthaltsort visualisieren. Dadurch fördern sie ihre Selbstständigkeit, und die Eltern bekommen einen raschen Überblick zum Aufenthaltsort des Kindes.
2.1 Unser Bild vom Kind
Wir schauen auf die Individualität jedes Kindes und nehmen es mit seinen Persönlichkeitseigenschaften, Ressourcen und Stärken an. Das Kind soll selbstbestimmt seinen Alltag gestalten. Wir ermöglichen ihm, die dazu nötigen sozialen Kompetenzen zu erwerben, auszubauen und angemessen einzusetzen. Alle Kinder werden ihren Fähig- und Fertigkeiten entsprechend gefordert und gefördert.
Das Leben anzuregen und es sich dann frei entwickeln zu lassen – hierin liegt die erste Aufgabe des Erziehers.
Maria Montessori
2.2 Rechte und Pflichten der Kinder
Für alle Kinder und Erwachsene gilt das Recht des eigenverantwortlichen Handelns in den vorhandenen Strukturen und Ordnungssystemen unserer Grundschule.
Den Kindern wird eine eigene Gestaltung der Freizeit durch die Arbeit des Erzieherteams ermöglicht. Die Aufteilung in Funktionsräume und der freiwillige Aufenthalt der Kinder innerhalb der Räumlichkeiten und der Schulhöfe erfordern feststehende Regeln:
- An- und Abmeldung
Das An- und Abmelden in den Klassenlisten liegt in der Verantwortung der Kinder. Dieser Prozess wird durch die Erzieherinnen pädagogisch begleitet.
- In den Räumen
Toleranz füreinander und gewaltfreier Umgang miteinander schaffen eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens. Mit den vorhandenen Materialien und dem Inventar gehen alle fürsorglich um. Das gemeinsame Aufräumen nach Benutzung gilt für jeden.
Bei Konflikten, die von den Kindern nicht allein gelöst werden können, wird ein Erwachsener miteinbezogen.
- Schulhöfe
Die Kinder entscheiden selbstständig, wo und wie lange sie dort spielen.
Das Wegräumen der Spielsachen nach Benutzung ist selbstverständlich.
Konflikte und Regelverstöße werden nach folgendem Prinzip gelöst:
- Bei einem Streit werden immer beide Parteien angehört, dann wird nach einer Lösung gesucht. An der Schule gibt es Streitschlichter (Konfliktlotsen = Kolo), zu denen die Kinder in der 1. Hofpause geschickt werden können.
- Bei schweren Konflikten und Verletzungen der Regeln werden Elterngespräche geführt. Diesen gehen Fallbesprechungen in den Lehrerinnen- und Erzieherteams voraus.
- Bei Kindeswohlgefährdung wird nach bestehenden Regeln des Schulgesetzes gehandelt.
- Schul- und Hausordnung: siehe dort
2.3 Interkulturelle Kompetenzen
In unserer Schule lernen und leben Kinder aus vielen verschiedenen Kulturen miteinander.
Die offene Arbeit in der ergänzenden Förderung und Betreuung bietet den Kindern die Möglichkeit, diese kennenzulernen und angemessen damit zu interagieren. Durch die Anpassung und Akzeptanz individueller Verhaltensweisen wird ein aktives und empathisches Miteinander geschaffen. Auf jährlich stattfindenden Festen lernen die Kinder landestypische Speisen sowie Aktivitäten kennen.
2.4 Pädagogische Ziele
2.4.1 Die Entwicklung und Stärkung sozialer Kompetenzen
Die Pädagogen und Pädagoginnen schaffen eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der auf höfliche Umgangsformen Wert gelegt wird. In Konfliktsituationen wird die verbale Auseinandersetzung gefördert. Es wird darauf geachtet, dass das Gespräch sachlich und wertschätzend abläuft und der Blickkontakt gehalten wird. Die Kinder lernen das Aushalten von Frustrationen und Meinungsverschiedenheiten, die Akzeptanz von Diversitäten, den Abbau von Vorurteilen sowie das Wahrnehmen und Zeigen von Gefühlen und Bedürfnissen. Feste Regeln und Normen bilden die Grundlage für den Umgang miteinander. Sie werden mit den Kindern gemeinsam erarbeitet und regelmäßig besprochen. Im Rahmen gemeinsamer Aktivitäten und Angebote lernen die Kinder miteinander zu kooperieren, zu interagieren sowie sich anzupassen und einzuordnen. Gegenseitige Akzeptanz und Toleranz spielen dabei immer eine entscheidende Rolle.
2.4.2 Das Heranführen an eine ausgewogene Lebensweise
Die Firma Vielfalt Menü GmbH bietet in unserer Schule das Mittagessen in Form einer Auswahl von 2 Optionen an. Die Kinder können sich vor Ort für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden. Alle Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse erhalten jeden Tag ein kostenloses Mittagessen in der Schule. Dafür müssen Sie sich auf dieser Homepage registrieren.
Die Schulanfängerinnen gehen in der Eingewöhnungsphase gemeinsam mit ihren Erziehern essen. Die älteren Schülerinnen und Schüler gehen selbstständig während der Mittagspause oder nach dem Unterricht in die Mensa. Die Pädagogen und Pädagoginnen sorgen für eine ruhige Atmosphäre und motivieren die Kinder zum Probieren ihnen unbekannter Speisen.
Zur gesunden Lebensweise gehört neben der Ernährung auch ausreichend Bewegung und der tägliche Aufenthalt an der frischen Luft. Dafür wird das großzügige Außengelände der Schule genutzt. Neben den Klettermöglichkeiten, die unsere 2 Höfe bieten, stehen den Kindern auch Kleingeräte wie Roller, Bälle, Springseile etc. zur Verfügung.
2.4.3 Die Förderung der Selbstständigkeit unter Beachtung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht
Die Kinder gestalten selbstständig ihre freie Zeit. Die Schulanfänger werden solange wie nötig begleitet, um den für sie neuen Tagesablauf schneller zu erlernen sowie ihnen die Orientierung im Schulgebäude zu erleichtern.
Wir ermöglichen es den Kindern, unter der Beachtung von gemeinsam erstellten Regeln und Normen, ihre Spielideen umzusetzen.
In der VHG-Zeit (vormittags) haben die Kinder (einzeln oder in Kleingruppen) die Möglichkeit, sich nach Absprache mit dem/den verantwortlichen Pädagogen/ Pädagoginnen im Außenbereich oder im Raum zu bewegen und zu spielen.
Grundlagen für dieses differenzierte Arbeiten sind regelmäßige Absprachen mit den Kindern über Regeln und Normen. Dabei wird ein Rahmen geschaffen, in welchem sie sich autark entwickeln können und es lernen, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen.
Die Aufsichtspflicht wird jederzeit gewährleistet.
3. Organisation und Tagesablauf der ergänzenden Förderung und Betreuung
Wir, ein Team von 12 Erziehern/Erzieherinnen, drei Integrationserzieherinnen und einer koordinierenden Erzieherin betreuen zurzeit 277 Kinder. Dabei gibt es für jede Klasse eine/n Bezugserzieher/in. Diese/r unterstützt und begleitet die Schülerinnen mit einer festgelegten Stundenanzahl in der Woche auch im Unterricht.
Die Schüler melden sich in den entsprechenden Räumen in der unteren Etage an und ab. Sie können zwischen Angeboten in ihrem Raum oder auf dem Schulhof wählen. Ein kontinuierlicher Ablauf und feste Regeln bilden für die Kinder die Grundlage, diesen Teil ihres Tages selbstständig und ihren Wünschen entsprechend zu gestalten.
Folgende verbindliche Regeln gelten:
- Kinder werden nur nach Hause geschickt, wenn es schriftlich vereinbart wurde.
- Auf telefonische Anfragen werden keine Kinder nach Hause geschickt, ebenso wenig per E-Mail oder Fax.
- Abholvollmachten müssen ebenfalls schriftlich hinterlegt sein.
3.1 Zur verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG)
Jedes Kind in dieser Schule hat den Anspruch auf eine kostenfreie Betreuung in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Dazu gehört auch, dass Kinder bei Stundenausfall oder während ihrer Freistunden pädagogisch begleitet werden. In dieser Zeit sind die Erzieher/innen Ansprechpartner für die Kinder.
Ab 13.30 Uhr werden ausschließlich Kinder mit entsprechenden Hortverträgen betreut.
3.2 Pädagogische Angebote
Pädagogen und Pädagoginnen bieten in ihren Gruppenräumen regelmäßig verschiedene Angebote an, welche von den Kindern freiwillig und selbstbestimmt genutzt werden können. Spezielle Aktionen (z.B. Ausflüge, themenbezogene Angebote) sind im Schaukasten in der unteren Etage ersichtlich. Langfristige Projekte werden auf der Homepage angezeigt bzw. in einer anderen schriftlichen Form mitgeteilt.
3.3 Hausaufgaben
Die Pädagoginnen und Pädagogen geben den Kindern einmal pro Woche die Zeit und den Raum, ihre Hausaufgaben ordentlich und in Ruhe zu erledigen. Bei Fragen stehen sie ihnen zur Verfügung. Die Sicherstellung der Qualität und Vollständigkeit der Hausaufgaben ist Aufgabe der Kinder und der Erziehungsberechtigten, die Kontrolle obliegt den Lehrerinnen und Lehrern.
3.4 Feriengestaltung und Höhepunkte
In den Ferien ist unsere Einrichtung von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Den Kindern werden vielfältige Aktivitäten und Ausflüge angeboten, für die eine Anmeldung am Ausflugstag erfolgt. Über die Ferienangebote werden Sie rechtzeitig über die Schautafel und über die Schulhomepage informiert. Dazu gehören z.B. folgende Höhepunkte:
- jahreszeitliche Bastelangebote
- Kino- und Theaterbesuche
- Bowling und anderes mehr
Schulanfängerinnen, deren Eltern einen Vertrag über die ergänzende Förderung und Betreuung abgeschlossen haben, können bereits vor der Einschulung, frühestens ab dem 01. 08. des Aufnahmejahres, in der Einrichtung aufgenommen werden.
4. Inklusionsarbeit
An unserer Schule lernen und spielen alle Kinder entsprechend ihren Fertigkeiten und Fähigkeiten gemeinsam. Dabei werden sie es lernen, die Vielfalt des Menschseins zu erkennen und sich auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung zu begegnen.
Bisher war es wichtig, dass jeder, der anders ist, die gleichen Rechte hat. In Zukunft wird es wichtig sein, dass jeder das Recht hat, anders zu sein!
Willem De Klerk (Friedensnobelpreisträger)
Ziel ist es, Stärken und Ressourcen der Kinder zu mobilisieren und sie in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer individuellen Fähigkeiten zu unterstützen.
Die Grundlagen für die inklusive Arbeit sind gezielte Beobachtungen, kollegiale Beratungen und das Erstellen von Entwicklungsberichten und Förderplänen, aus denen sich die individuelle Förderung des Kindes ergibt.
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Die Aufnahmegespräche mit den Erziehungsberechtigten der betreffenden Kinder finden in einer ruhigen und vertrauensvollen Atmosphäre statt. Regelmäßige Entwicklungsgespräche werden geführt. Die Integrationserzieherin steht den Familien jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.
Eine intensivere Zusammenarbeit mit den vorschulischen Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf den Entwicklungsstand der zukünftigen Schulanfänger ist angebahnt und soll vertieft werden, um den Kindern und Eltern den Weg in die Schule zu erleichtern. Es ist wichtig, Ängste abzubauen und die Freude auf die Schule zu stärken.
5. Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Erziehern
Die Erzieher und Erzieherinnen sind unterstützend im Vormittagsbereich tätig und begleiten den Unterricht pro Klasse zwischen 3 und 6 Stunden in der Woche. Sie betreuen die Kinder in Teilungs- bzw. Ausfallstunden.
Einmal in der Woche findet eine Kooperationsstunde zwischen dem Lehrer/ der Lehrerin und dem Erzieher/der Erzieherin der jeweiligen Klassen statt.
Die Erzieherinnen/ Erzieher begleiten ihre Klassen zu Wandertagen, Klassenfahrten, Festen und unterstützen bei Projekten, zudem beaufsichtigen sie die 3. Klassen beim Schwimmunterricht und dem Bustransfer dort hin.
Gemeinsam mit dem Lehrpersonal wirken Erzieherinnen und Erzieher in den Schulgremien und weiteren schulischen Aufgabenbereichen mit. Dazu gehören unter anderem die Gesamtkonferenz, die Schulkonferenz, die Gesamtelternvertretung sowie der Mittagessenausschuss.
Feste und Höhepunkte werden in kleinen gemeinsamen Teams geplant und vorbereitet. Hierzu gehören das Schulfest und die Weihnachtswerkstatt sowie der Fasching.
Je einmal wöchentlich findet eine Dienst- und eine Teamberatung der Erzieherinnen und Erzieher statt. An der Dienstberatung nimmt regelmäßig die Schulleiterin teil. Hier werden aktuelle Themen besprochen, sowie Höhepunkte geplant.
Die Erzieherinnen und Erzieher haben und nutzen die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen und übermitteln dem Team ihre Erfahrungen.
6. Berufs- und Schülerpraktikum
Auf Anfrage ist es möglich, ein Praktikum zu absolvieren. Dazu gehören das Schülerpraktikum und das Berufspraktikum der angehenden Erzieherinnen.
Die Praktikantinnen arbeiten entsprechend ihrer Vorgaben und werden dabei von einem Erzieher/ einer Erzieherin angeleitet, betreut und unterstützt.
Er/ sie ist dafür verantwortlich, dass die Praktikantinnen alle erforderlichen Informationen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten erhalten. Der Anleiter/ die Anleiterin begleitet die Praktikantinnen, schätzt auf Wunsch die Arbeit am Ende des Praktikums ein und fertigt eine schriftliche Beurteilung an.
Während der Praktikumszeit findet ein wöchentliches Anleitungsgespräch statt. Hier geht es um die Auswertung und Reflektion der Arbeit, sowie um die Planung der nächsten Aufgaben und Arbeitsschritte.
Dem/der anleitenden Erzieher/in wird für Absprachen, für die Erarbeitung des Planes und die Beurteilung des Praktikanten die notwendige Zeit zur Verfügung gestellt.
Ziel ist es, dass die Praktikanten die Aufgaben und Strukturen des offenen Ganztagsbetriebes der Kiefholz-Grundschule kennen lernen.
7. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Die Pädagogen/ Pädagoginnen nehmen an Elternabenden der Klassen und bei Bedarf an Elterngesprächen teil.
Informationen, welche die Lehrer/innen benötigen, werden zeitnah weitergeleitet.
Die Pädagogen/ Pädagoginnen nehmen gern die Hilfe der Eltern bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen in Anspruch bzw. greifen ihre Ideen auf.
Die Pädagogen/ Pädagoginnen freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und über zufriedene, glückliche Kinder.
Das Team der ergänzenden Förderung und Betreuung der Kiefholz-Grundschule.