Herzlich willkommen im Freizeitbereich der Kiefholz-Grundschule

1. Schulspezifische Daten

  • ca. 280 Kinder mit einem Betreuungsplatz
  • 16 Erzieherinnen und Erzieher in der eFöB

Unsere ergänzende Förderung und Betreuung ist montags bis freitags von 6.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Kinder mit entsprechendem Vertrag können von 6.00 bis 7.30 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr betreut werden.

An diesen Tagen findet die Betreuung an unserer Partnerschule, der Bouché-Schule statt.

Der Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung der Kiefholz-Grundschule ist im Schulgebäude integriert und befindet sich in der 1. bis 4. Etage. Es stehen den Kindern insgesamt 6 Gruppenräume zur Verfügung. In der 3. und 4. Etage werden die Klassenräume nach dem Unterricht für den Freizeitbereich genutzt. Die Mensa und unsere Schulbibliothek befinden sich in der 2. Etage. Für die Arbeit mit Integrationskindern steht ein “Inselraum” in der 0. Etage zur Verfügung.

Auf dem Schulgelände gibt es zwei Höfe mit mehreren Spiel- und Klettergeräten sowie einen Sportplatz mit integriertem Fußballfeld und Basketballkörben.

2. Grundlagen für die pädagogische Arbeit

Die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler werden von 13 pädagogischen Fachkräften, zwei Fachkräften für Integration und einer koordinierenden Erzieherin betreut. Die Kinder können ihre unterrichtsfreie Zeit selbstständig gestalten und sich im Raum bzw. auf den Höfen nach eigenem Ermessen aufhalten. Das An- und Abmelden erfolgt klassenweise über Strichlisten. Außerdem erlernen die Kinder ein durch Namen beschriftetes Klammersystem, an dem sie ihren Aufenthaltsort visualisieren. Dadurch fördern sie ihre Selbstständigkeit und die Eltern bekommen einen raschen Überblick zum Aufenthaltsort des Kindes.

2.1 Unser Bild vom Kind

Wir schauen auf die Individualität jedes Kindes und nehmen es mit seinen Persönlichkeitseigenschaften, Ressourcen und Stärken an. Das Kind soll selbstbestimmt seinen Alltag gestalten. Wir ermöglichen ihm, die dazu nötigen sozialen Kompetenzen zu erwerben, auszubauen und angemessen einzusetzen. Alle Kinder werden ihren Fähig- und Fertigkeiten entsprechend gefordert und gefördert.

“Das Leben anzuregen und es sich dann frei entwickeln zu lassen – hierin liegt die erste Aufgabe des Erziehers.” – Maria Montessori

2.2 Rechte und Pflichten der Kinder

Für alle Kinder und Erwachsene gilt das Recht des eigenverantwortlichen Handelns in den vorhandenen Strukturen und Ordnungssystemen unserer Grundschule.

Den Kindern wird eine eigene Gestaltung der Freizeit ermöglicht. Dies erfordert feststehende Regeln:

  • An- und Abmeldung
    Das An- und Abmelden in den Klassenlisten liegt in der Verantwortung der Kinder. Dieser Prozess wird durch die Erzieherinnen und Erzieher pädagogisch begleitet.
  • In den Räumen
    Toleranz füreinander und gewaltfreier Umgang miteinander schaffen eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens. Mit den vorhandenen Materialien und dem Inventar gehen alle fürsorglich um. Das gemeinsame Aufräumen nach Benutzung gilt für jeden.
    Bei Konflikten, die von den Kindern nicht allein gelöst werden können, wird ein Erwachsener mit einbezogen.
  • Schulhöfe
    Die Kinder entscheiden selbstständig, wo und wie lange sie dort spielen.
    Das Wegräumen der Spielsachen nach Benutzung ist selbstverständlich.

Konflikte und Regelverstöße werden nach folgendem Prinzip gelöst:

  • Bei einem Streit werden immer beide Parteien angehört, es wird nach einer Lösung gesucht. An der Schule gibt es Streitschlichter (Konfliktlotsen = Kolo), zu denen die Kinder in der 1. Hofpause geschickt werden können.
  • Bei schweren Konflikten und Verletzungen der Regeln werden Elterngespräche geführt. Diesen gehen Fallbesprechungen im pädagogischen Team voraus.
  • Schulordnung und Schulregeln

2.3 Interkulturelle Kompetenzen

In unserer Schule lernen und leben Kinder aus vielen verschiedenen Kulturen miteinander.

Die halboffene Arbeit in der ergänzenden Förderung und Betreuung bietet den Kindern die Möglichkeit, diese kennenzulernen und angemessen damit zu interagieren. Durch die Anpassung und Akzeptanz individueller Verhaltensweisen wird ein aktives und empathisches Miteinander geschaffen. Auf jährlich stattfindenden Festen lernen die Kinder landestypische Speisen kennen.

2.4 Pädagogische Ziele

2.4.1 Die Entwicklung und Stärkung sozialer Kompetenzen

Die Pädagogen und Pädagoginnen schaffen eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der auf höfliche Umgangsformen Wert gelegt wird. In Konfliktsituationen wird die verbale Auseinandersetzung gefördert. Es wird darauf geachtet, dass das Gespräch sachlich und wertschätzend abläuft und der Blickkontakt gehalten wird. Die Kinder lernen das Aushalten von Frustrationen und Meinungsverschiedenheiten, die Akzeptanz von Diversitäten, den Abbau von Vorurteilen sowie das Wahrnehmen und Zeigen von Gefühlen und Bedürfnissen. Feste Regeln und Normen bilden die Grundlage für den Umgang miteinander. Sie werden mit den Kindern gemeinsam erarbeitet und regelmäßig besprochen. Im Rahmen gemeinsamer Aktivitäten und Angebote lernen die Kinder miteinander zu kooperieren, zu interagieren sowie sich anzupassen und einzuordnen. Gegenseitige Akzeptanz und Toleranz spielen dabei immer eine entscheidende Rolle.

2.4.2 Das Heranführen an eine ausgewogene Lebensweise

Die Firma Luna Restaurant GmbH bietet in unserer Schule das Mittagessen in Form einer Auswahl von 2 Optionen an. Die Kinder können sich vorab von zu Hause aus für eine der beiden Möglichkeiten aus dem aktuellen Menüplan entscheiden. Alle Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse erhalten jeden Tag ein kostenloses Mittagessen in der Schule. Dafür müssen Sie sich auf dieser Homepage registrieren.

Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger gehen in der Eingewöhnungsphase gemeinsam mit ihren Erzieherinnen und Erziehern essen. Die älteren Kinder gehen selbstständig während der Mittagspause oder nach dem Unterricht in die Mensa. Die Pädagogen und Pädagoginnen sorgen für eine ruhige Atmosphäre und motivieren die Kinder zum Probieren ihnen unbekannter Speisen.

Zur gesunden Lebensweise gehört neben der Ernährung auch ausreichend Bewegung und der tägliche Aufenthalt an der frischen Luft. Dafür wird das großzügige Außengelände der Schule genutzt. Neben den Klettermöglichkeiten, die unsere 2 Höfe bieten, stehen den Kindern auch Kleingeräte wie Roller, Bälle, Springseile etc. zur Verfügung.

2.4.3 Die Förderung der Selbstständigkeit unter Beachtung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht

Die Kinder gestalten selbstständig ihre freie Zeit. Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger werden solange wie nötig begleitet, um den für sie neuen Tagesablauf schneller zu erlernen sowie ihnen die Orientierung im Schulgebäude zu erleichtern.

Wir ermöglichen es den Kindern, unter der Beachtung von gemeinsam erstellten Regeln und Normen, ihre Spielideen umzusetzen.

In der unterrichtsfreien Zeit am Vormittag haben die Kinder (einzeln oder in Kleingruppen) die Möglichkeit, sich nach Absprache mit den verantwortlichen Pädagogen und Pädagoginnen im Außenbereich oder im Raum zu bewegen und zu spielen.

Grundlagen für dieses differenzierte Arbeiten sind regelmäßige Absprachen mit den Kindern über Regeln und Normen. Dabei wird ein Rahmen geschaffen, in welchem sie sich autark entwickeln können und es lernen, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen.

Die Aufsichtspflicht wird jederzeit gewährleistet.

3. Organisation und Tagesablauf der ergänzenden Förderung und Betreuung

Wir, ein Team von 13 Erzieherinnen und Erziehern, zwei Integrationserzieherinnen und einer koordinierenden Erzieherin betreuen zurzeit ca. 280 Kinder. Dabei gibt es für jede Klasse eine Bezugserzieherin oder einen Bezugserzieher. Diese unterstützten und begleiten die Kinder mit einer festgelegten Stundenanzahl in der Woche auch im Unterricht.

Die Kinder melden sich in den entsprechenden Räumen an und ab. Sie können zwischen Angeboten in ihrem Raum oder auf dem Schulhof wählen. Ein kontinuierlicher Ablauf und feste Regeln bilden für die Kinder die Grundlage, diesen Teil ihres Tages selbstständig und ihren Wünschen entsprechend zu gestalten.

Folgende verbindliche Regeln gelten:

  • Kinder werden nur nach Hause geschickt, wenn es schriftlich vereinbart wurde.
  • Auf telefonische Anfragen oder per E-Mail werden keine Kinder nach Hause geschickt.
  • Abholvollmachten müssen schriftlich hinterlegt sein.

3.1 Zur verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG)

Jedes Kind in dieser Schule hat den Anspruch auf eine kostenfreie Betreuung in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Dazu gehört auch, dass Kinder bei Stundenausfall oder während ihrer Freistunden pädagogisch begleitet werden. In dieser Zeit sind die Erzieherinnen und Erzieher Ansprechpartner für die Kinder.

Ab 13.30 Uhr werden ausschließlich Kinder mit entsprechenden Verträgen betreut.

3.2 Pädagogische Angebote

Die Erzieherinnen und Erzieher bieten in ihren Räumen regelmäßig verschiedene Angebote an, welche von den Kindern freiwillig und selbstbestimmt genutzt werden können. Spezielle Aktionen (z.B. Ausflüge oder themenbezogene Angebote) sind im Schaukasten in der unteren Etage ersichtlich. Langfristige Projekte werden auf der Homepage angezeigt bzw. in einer anderen schriftlichen Form mitgeteilt.

3.3 Hausaufgaben

Die Erzieherinnen und Erzieher geben den Kindern einmal pro Woche die Zeit und den Raum, ihre Hausaufgaben ordentlich und in Ruhe zu erledigen. Bei Fragen stehen sie ihnen zur Verfügung. Die Sicherstellung der Qualität und Vollständigkeit der Hausaufgaben ist Aufgabe der Kinder und der Erziehungsberechtigten, die Kontrolle obliegt den Lehrkräften.

3.4 Feriengestaltung und Höhepunkte

Den Kindern werden vielfältige Aktivitäten und Ausflüge angeboten, für die eine Anmeldung am Ausflugstag erfolgt. Über die Ferienangebote werden Sie rechtzeitig über die Schautafel und über die Schulhomepage informiert.

Dazu gehören z.B. folgende Höhepunkte:

  • jahreszeitliche Bastelangebote
  • Kino- und Theaterbesuche
  • Bowling und anderes mehr

 

In den Ferien ist unsere Einrichtung von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

An diesen Tagen findet die Betreuung an unserer Partnerschule, der Bouché-Schule, statt.

Schulanfängerinnen und Schulanfänger, deren Eltern einen Vertrag über die ergänzende Förderung und Betreuung abgeschlossen haben, können bereits vor der Einschulung, frühestens ab dem 01. 08. des Aufnahmejahres, in der Einrichtung aufgenommen werden.

4. Inklusionsarbeit

“Bisher war es wichtig, dass jeder, der anders ist, die gleichen Rechte hat. In Zukunft wird es wichtig sein, dass jeder das Recht hat, anders zu sein!” – Willem de Klerk (Friedensnobelpreisträger)

An unserer Schule lernen und spielen alle Kinder entsprechend ihren Fertigkeiten und Fähigkeiten gemeinsam. Ziel ist es, Stärken und Ressourcen der Kinder zu mobilisieren und sie in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer individuellen Fähigkeiten zu unterstützen.

Die Grundlagen für die inklusive Arbeit sind gezielte Beobachtungen, kollegiale Beratungen und das Erstellen von Entwicklungsberichten und Förderplänen, aus denen sich die individuelle Förderung des Kindes ergibt.

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Die Aufnahmegespräche mit den Erziehungsberechtigten der betreffenden Kinder finden in einer ruhigen und vertrauensvollen Atmosphäre statt. Regelmäßige Entwicklungsgespräche werden geführt. Eine Integrationserzieherin steht den Familien jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.

Wir arbeiten mit den vorschulischen Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf den Entwicklungsstand der zukünftigen Schulanfängerinnen und Schulanfänger zusammen, um den Kindern und Eltern den Weg in die Schule zu erleichtern. Es ist wichtig, Ängste abzubauen und die Freude auf die Schule zu stärken.

5. Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern

Die Erzieher und Erzieherinnen sind unterstützend im Vormittagsbereich tätig und begleiten den Unterricht pro Klasse zwischen 3 und 6 Stunden in der Woche. Sie betreuen die Kinder in Teilungs- bzw. Ausfallstunden.

Einmal in der Woche findet eine Kooperationsstunde zwischen der Klassenlehrkraft und dem Bezugserzieher bzw. der Bezugserzieherin der jeweiligen Klassen statt.

Die Erzieherinnen und Erzieher begleiten ihre Klassen zu Wandertagen, Klassenfahrten und Festen. Außerdem unterstützen sie sie bei Projekten und beaufsichtigen die 3. Klassen beim Schwimmunterricht und dem Bustransfer.

Gemeinsam mit dem Lehrpersonal wirken Erzieherinnen und Erzieher in den Schulgremien und weiteren schulischen Aufgabenbereichen mit. Dazu gehören unter anderem die Gesamtkonferenz, die Schulkonferenz, die erweiterte Schulleitung, die Gesamtelternvertretung sowie der Mittagessenausschuss.

Feste und Veranstaltungen werden in kleinen gemeinsamen Teams geplant und vorbereitet. Hierzu gehören unter anderem das Schulfest, Sportfest und die Weihnachtswerkstatt sowie der Fasching.

Je einmal wöchentlich findet eine Dienst- und eine Teamberatung der Erzieherinnen und Erzieher statt. An der Dienstberatung nimmt regelmäßig die Schulleiterin teil. Hier werden aktuelle Themen besprochen sowie gemeinsame Aktionen geplant.

Die Erzieherinnen und Erzieher haben und nutzen die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen und übermitteln dem Team ihre Erfahrungen.

6. Berufs-, Studien- und Schulpraktikum

Auf Anfrage ist es möglich, ein Praktikum an der Kiefholz-Grundschule zu absolvieren. Dazu gehören das Schulpraktikum, Studienpraktika und das Berufspraktikum angehender Erzieherinnen und Erzieher.

Die Praktikantinnen und Praktikanten arbeiten entsprechend ihrer Vorgaben und werden dabei von einem Erzieher oder einer Erzieherin angeleitet, betreut und unterstützt.

Sie sind dafür verantwortlich, dass die Praktikantinnen und Praktikanten alle erforderlichen Informationen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten erhalten. Der Anleiter und Anleiterinnen begleiten die Praktikantinnen und Praktikanten, schätzen auf Wunsch deren Arbeit am Ende des Praktikums ein und fertigen eine schriftliche Beurteilung an.

Während der Praktikumszeit findet ein wöchentliches Anleitungsgespräch statt. Hier geht es um die Auswertung und Reflektion der Arbeit, sowie um die Planung der nächsten Aufgaben und Arbeitsschritte.

Den anleitenden Erzieherinnen und Erziehern wird für Absprachen, für die Erarbeitung des Planes und die Beurteilung des Praktikanten die notwendige Zeit zur Verfügung gestellt.

Ziel ist es, dass die Praktikantinnen und Praktikanten die Aufgaben und Strukturen des halboffenen Ganztagsbetriebes der Kiefholz-Grundschule kennen lernen.

7. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Die jeweiligen Bezugserzieherinnen und Bezugserzieher nehmen an Elternabenden der Klassen und bei Bedarf an Elterngesprächen teil. Informationen, die die Lehrkräfte benötigen, werden zeitnah weitergeleitet.

Die Erzieherinnen und Erzieher nehmen gern die Hilfe der Eltern bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen in Anspruch, greifen ihre Ideen auf und freuen sich vor allem auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und über zufriedene, glückliche Kinder.

Das Team der ergänzenden Förderung und Betreuung der Kiefholz-Grundschule